Herzlich willkommen
auf der Homepage der Grundschule Op de Host!
Unser Kinderrecht des Monats
Jedes Kind hat das Recht auf die bestmögliche Gesundheit, medizinische Behandlung,
sauberes Trinkwasser, gesundes Essen, eine saubere und sichere Umgebung,
Schutz vor schädlichen Bräuchen und das Recht zu lernen, wie man gesund lebt (Art. 24).
Wir qualifizieren uns mit Unicef bis 2027 zur Kinderrechte-Schule.
(aus https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte#348576, März/April. 2025)
Was tun, wenn's brennt?
Liebe Kinder, liebe Eltern, Hilfe für Kinder und Eltern findet ihr hier:
Aktuelles
Schulhofaktion am 26.3.
Am 26.03. haben sich bei wunderbarem Gartenwetter ein paar Eltern, Kinder und Lehrer zur jährlichen Schulhofaktion getroffen. Es wurden Sträucher zurückgeschnitten, Baumaterial für die Höhlen wurde gestapelt und die Wege geharkt.
Außerdem wurden Spielekästen montiert und aufgestellt. Auf diesen dürfen die Kinder zukünftig in der Pause Brettspiele spielen. Die Spielbretter und Setzer wurden extra dafür angefertigt.
Während der Schulhofaktion konnten sich die Helfer stärken und am Ende gab es für alle noch Würstchen vom Grill.
Vielen Dank an unseren Elternbeiratsvorsitzenden Herrn Fettke für die Organisation und die Verpflegung.
Außerdem möchten wir uns bei Frau Fettke, Herrn Heudecker, Herrn Berndt, Herrn Seidel, Frau Steinmetz, Herrn Zschache, Frau Bestehorn und Frau Obernesser für die tatkräftige Unterstützung bedanken. Auch einige Kinder haben gern geholfen.
Vielen Dank an alle Helfer!
Neuer Busfahrplan ab 1. Januar 2022
Ab 1. Januar 2022 gehört unsere Region zum HVV. Deshalb haben sich die Busverbindungen verändert. Eine Mitteilung vom Schulträger wurde kurz vor den Weihnachtsferien an alle Buskinder verteilt. Auf Nachfrage erhalten Sie den Brief im Schulbüro.
Der Schulträger arbeitet zurzeit daran, die Verbindungen zu optimieren.
Beurlaubung bis zu den Sommerferien möglich
Das Ministerium für Bildung teilt mit:
Eltern können Ihre Kinder (ohne Angabe von Gründen) bis zum 18.6.2021 beurlauben lassen.
Selbsttest vor Rückkehr in die Schule
Kinder, die an Testtagen erkrankt waren, dürfen nur getestet und mit einer qualifizierten Selbstauskunft das Schulgebäude betreten.
Betroffene Kinder melden sich gleich vor Unterrichtsbeginn bei der Aufsicht führenden Lehrkraft auf dem Schulhof oder klingeln an der Eingangstür. Sie betreten die Schule nur nach Aufforderung und Abgabe der Selbstauskunft.
Sollte es Ihnen absolut nicht möglich sein, vor Schulbeginn selbst einen Test mit Ihrem Kind zu machen, so informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir gleich im offenen Anfang den Selbsttest in der Schule nachholen
Nach Ostern: Testpflicht für ALLE!
Nach den Ferien wird verbindlich für alle, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, im Unterricht getestet. Kinder, deren Eltern einem Selbsttest in der Schule NICHT zustimmen, können NICHT am Unterricht teilnehmen!
Über den Ablauf der Testungen während der Schulzeit informieren wir in den letzten Ferientagen. Vorher erhalten auch wir Schulen leider keine konkreten Informationen dazu.
Termine
