Herzlich willkommen
auf der Homepage der Grundschule Op de Host!
Unser Kinderrecht des Monats
Jedes Kind hat das Recht auf Freizeit, zu spielen,
sich zu erholen und sich künstlerisch zu betätigen (Art. 31).
Wir qualifizieren uns mit Unicef bis 2027 zur Kinderrechte-Schule.
(aus https://www.unicef.de/informieren/einsatz-fuer-kinderrechte#348576, Juli/August 2025)
Was tun, wenn's brennt?
Liebe Kinder, liebe Eltern, Hilfe für Kinder und Eltern findet ihr hier:
Aktuelles
Beurlaubung bis zu den Sommerferien möglich
Das Ministerium für Bildung teilt mit:
Eltern können Ihre Kinder (ohne Angabe von Gründen) bis zum 18.6.2021 beurlauben lassen.
Selbsttest vor Rückkehr in die Schule
Kinder, die an Testtagen erkrankt waren, dürfen nur getestet und mit einer qualifizierten Selbstauskunft das Schulgebäude betreten.
Betroffene Kinder melden sich gleich vor Unterrichtsbeginn bei der Aufsicht führenden Lehrkraft auf dem Schulhof oder klingeln an der Eingangstür. Sie betreten die Schule nur nach Aufforderung und Abgabe der Selbstauskunft.
Sollte es Ihnen absolut nicht möglich sein, vor Schulbeginn selbst einen Test mit Ihrem Kind zu machen, so informieren Sie uns bitte rechtzeitig, damit wir gleich im offenen Anfang den Selbsttest in der Schule nachholen
Nach Ostern: Testpflicht für ALLE!
Nach den Ferien wird verbindlich für alle, die am Präsenzunterricht teilnehmen wollen, im Unterricht getestet. Kinder, deren Eltern einem Selbsttest in der Schule NICHT zustimmen, können NICHT am Unterricht teilnehmen!
Über den Ablauf der Testungen während der Schulzeit informieren wir in den letzten Ferientagen. Vorher erhalten auch wir Schulen leider keine konkreten Informationen dazu.
Wir wünschen allen Kindern und Eltern ...
... schöne Ostertage und eine erholsame freie Zeit. Am 19. April geht es mit Unterricht nach Stundenplan wieder los.
Maskenpflicht verlängert
Wir sind sie nicht los, die Masken! Die Maskenpflicht ist bis 31. März verlängert worden, neuerdings sogar bis 11. April.
Auch für die Zeit bis zum 31. März können Eltern ihr Kind vom Unterricht beurlauben lassen. Eine Begründung ist weiterhin nicht erforderlich.
Termine

