Welche Veränderungen bringt das neue Schulgesetz für unsere Schule?

Das neue Schulgesetz, das seit 1.8.2014 in Kraft ist, bringt zwei Veränderungen für uns:

1. Die Leistungsbewertung verändert sich. In der Grundschule sollen keine Noten mehr erteilt werden. An die Stelle der Notenzeugnisse treten kompetenzorientierte Entwicklungsberichte. Diese Änderung entspricht dem, was wir in allen Jahrgängen praktizieren:
seit 2008 erhalten bei uns alle Kinder Zeugnisse in Form von schuleigenen Kompetenzrastern. Das heißt, dass bei uns in Jahrgang 4 die Notenzeugnisse wegfallen und die Kompetenzraster bestehen bleiben.

 

2. Die Schulartempfehlungen werden durch beratende Elterngespräche ersetzt. Sie sind Orientierungshilfe bei der Wahl der weiterführenden Schule. Die Entscheidung, auf welche weiterführende Schule das Kind wechselt, liegt allein bei den Eltern.

 

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