Maskenpflicht verlängert

Wir sind sie nicht los, die Masken! Die Maskenpflicht ist bis 31. März verlängert worden, neuerdings sogar bis 11. April.

Auch für die Zeit bis zum 31. März können Eltern ihr Kind vom Unterricht beurlauben lassen. Eine Begründung ist weiterhin nicht erforderlich.

Im Schuljahr 2020/21 kann ein Antrag auf Wiederholung des Schuljahres gestellt werden. Dies gilt auch in den Jahrgangsstufen 1 und 2. Der entsprechende Antrag soll bei der Schule bis spätestens eine Woche vor dem Termin der zuständigen Klassenkonferenz als Zeugniskonferenz (Ende Mai) schriftlich eingereicht werden.
Vor Antragstellung ist ein verbindliches Beratungsgespräch mit der Schule zu führen.

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